Betreuungsvereinbarung/Versicherung

Mit allen Eltern schließe ich eine Betreuungsvereinbarung ab, die im Wesentlichen folgende Punkte enthält:

-         Betreuungszeiten

-         Erreichbarkeit der Eltern

-         Betreuungsgeld

-         Urlaub/Ausfallzeiten

-         Erkrankung der Tageskinder/Arztbesuche

-         Versicherungen

-         Weitere Vereinbarungen

-         Zusammenarbeit/Auskunftspflicht/Schweigepflicht

-         Beendigung des Tagespflegeverhältnisses

-         Vollmacht für Medikamentengabe

Sämtliche Tageskinder sind über das Jugendamt unfallversichert.